Urlaub

Urlaub ist kein Luxus, sondern das Recht aller Beschäftigten!

Die Zukunft des Gastgewerbes (2013)

„Bezahlter Urlaub wird im Gastgewerbe in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen nach Angaben der Arbeitnehmer nur in 7,7 Prozent (nach Angaben der Arbeitgeber in 31,4 Prozent) der Fälle gewährt. Beide Angaben markieren den schlechtesten Wert unter den neun aufgeführten Branchen.“ .

Umgehen des Mindestlohns

Erhalten Angestellte einen Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunde (Stand Dezember 2021), bekommen jedoch keinen bezahlten Urlaub gewährt, so wird ihr Mindestlohn de facto unterschritten.

Rolle von Betriebsräten

Betriebsräte dürfen bei Urlaubsgrundsätzen und -plänen mitbestimmen. Bezahlter Urlaub gilt auch für Minijobber:innen!


URLAUBSANSPRUCH

  • 1. Steht mir Urlaub zu?

    Als Arbeitnehmer:in steht Ihnen Urlaub zu. Das heißt, dass jede beschäftigte Person, egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob, denselben Urlaubsanspruch hat und nicht ohne sachlichen Grund benachteiligt werden darf.


    §1 Urlaubsanspruch Bundesurlaubsgesetz

    Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.


  • 2. Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

    Sie haben jährlich mindestens vier Wochen Anspruch auf Urlaub. Das heißt, bei einer Sechs-Tage-Woche stehen Ihnen 24 Werktage Erholungsurlaub zu. Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen Ihnen entsprechend 20 Tage Erholungsurlaub mindestens zu. 


    Als Werktage werden die Tage von Montag bis Samstag bezeichnet, also alle Kalendertage, die weder Sonntag noch gesetzliche Feiertage sind. Hier ist die Unterscheidung zwischen Werktage und Arbeitstagen wichtig.


    Arbeitstage beziehen sich auf eine Fünf-Tage-Woche, wohingegen sich der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Werktagen auf vier Wochen Urlaub bei sechs Werktagen die Woche bezieht. 


    §3 Abs. 1 Dauer des Urlaubs Bundesurlaubsgesetz

    Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.



  • 3. Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch?

    Basierend auf der gesetzlichen Grundlage können Sie ihren Urlaubsanspruch wie folgt berechnen:


    Allgemeine Formel:

    Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 (Urlaubsanspruch in Werktagen)

    6 (Werktage von Montag bis Samstag)


    Rechenbeispiel:

    Bei einer Fünf-Tage-Woche rechnen Sie also wie folgt: 

    5 x 24 / 6 = 20 Tage Urlaubsanspruch


  • 4. Ich arbeite in Teilzeit / im Minijob. Wie berechnet sich mein Urlaub?

    Arbeiten Sie in Teilzeit bzw. im Minijob, berechnet sich Ihr Urlaub auf Basis der vereinbarten Arbeitstage. Das heißt, der Urlaubsanspruch orientiert sich nicht an der vereinbarten Arbeitszeit, sondern an den Tagen, die Sie im Unternehmen oder im Home Office leisten. 


    Haben Sie beispielsweise 30 Tage Urlaub im Jahr und arbeiten an drei Tage pro Woche, dann berechnet sich Ihr Urlaubsanspruch anhand der drei Arbeitstage. Sie können also nicht zehn Wochen Urlaub nehmen (drei Tage pro Woche). Ihr Urlaubsanspruch wird entsprechend Ihrer Arbeitstage umgerechnet: 


    Allgemeine Formel:

    persönlicher Urlaubsanspruch = 

    (X Urlaubstage / Y Werktage im Unternehmen) * Z Arbeitstage/Woche


    Rechenbeispiel:

    (30 Urlaubstage / 5 Werktage im Unternehmen) * 3 Arbeitstage pro Woche = 18 Tage Urlaubsanspruch. 

    Hier finden Sie einen Urlaubsrechner für Minijobs.


  • 5. Ich habe noch einen halben Tag Urlaub. Wie kann ich diesen nehmen?

    Sie haben beispielweise 2,5 Tage Urlaub pro Monat. Wenn Sie zum Beispiel Ende des Jahres noch einen halben Urlaubstag haben, wird dieser auf einen vollen Arbeitstag aufgerundet.


    Bruchteile von Urlaub, die hingegen keinen halben Tag ergeben, bleiben erhalten, das heißt, sie verfallen nicht. Diese Bruchteile können durch stundenweisen Urlaub in Anspruch genommen werden. 


    § 5 Abs. 2 Teilurlaub Bundesurlaubsgesetz  

    Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.


  • 6. Wann darf ich Urlaub nehmen?

    Sie müssen einen Urlaubsantrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Ihrem Urlaubswunsch muss normalerweise stattgegeben werden. Es können jedoch dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer:innen Ihrem Urlaubsantrag entgegenstehen. Prinzipiell gilt, dass bei der Gewährung von Urlaub die sozialen Umstände von Arbeitnehmer:innen, wie bspw. Elternschaft, bei der Urlaubsvergabe berücksichtigt werden. 


    Es empfiehlt sich daher, die Urlaubsplanung rechtzeitig zu klären und einen entsprechenden Antrag zu stellen. Bewahren Sie alle genehmigten und abgelehnten Urlaubsanträge für Ihre Unterlagen auf. 


    § 7 Abs. 1 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs Bundesurlaubsgesetz 

    Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen […]


  • 7. Darf ich meinen Urlaub selbst festlegen?

    Ihr Arbeitgeber muss Ihre Urlaubswünsche berücksichtigen. Nichtsdestotrotz müssen Sie Ihren Urlaub mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Hierzu müssen Sie einen Urlaubsantrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen, der von diesem genehmigt werden muss. Nehmen Sie eigenmächtig Urlaub ohne Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber, ist dies ein Kündigungsgrund. 


    Es empfiehlt sich daher, die Urlaubsplanung rechtzeitig zu klären und einen entsprechenden Antrag zu stellen. Bewahren Sie alle genehmigten und abgelehnten Urlaubsanträge für Ihre Unterlagen auf. 


    § 7 Abs. 1 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs Bundesurlaubsgesetz 

    Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen […]


  • 8. Wie lange darf ich am Stück Urlaub nehmen?

    Grundsätzlich dürfen Sie solange Urlaub am Stück nehmen, wie Ihnen Urlaubstage zur Verfügung stehen. Sprechen betriebliche Gründe allerdings dagegen, so müssen Sie Ihren Urlaub aufteilen. Hierbei gilt jedoch: Haben Sie noch Anspruch auf mehr als zwölf Werktage Urlaub im Jahr, dann dürfen Sie mindestens einmal zwölf aufeinanderfolgende Werktage Urlaub nehmen. 


    § 7 Abs. 1-2 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs Bundesurlaubsgesetz 

    (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. […]


    (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren[…]. Kann der Urlaub […] nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.


  • 9. Wie lange muss ich warten, bis ich Urlaub nehmen darf?

    Es herrscht der Mythos vor, dass nach sechs Monaten in einem Arbeitsverhältnis erstmals Urlaub genommen werden darf. Dies ist insofern nicht richtig, da Sie monatlich anteilig auch in den ersten sechs Monaten Ihres Arbeitsverhältnisses Urlaub nehmen dürfen. 


    Wenn Sie beispielsweise 30 Arbeitstage Urlaub im Jahr haben, stehen Ihnen monatlich 1/12 dieser 30 Tage zu, das heißt 2,5 Tage pro Monat. Nach zwei Monaten im Arbeitsverhältnis können Sie also fünf Tage Urlaub nehmen. 


    Nach sechs Monaten steht Ihnen hingegen der volle Urlaubsanspruch zu. In diesem Beispiel hier also 30 Tage. 


    § 4 Wartezeit Bundesurlaubsgesetz 

    Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.


    § 5 Abs. 1a Teilurlaub Bundesurlaubsgesetz  

    Das bedeutet, dass nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis erstmals Urlaub für das ganze Jahr in Anspruch genommen werden kann. In den ersten sechs Monaten kann Urlaub hingegen nur anteilig entsprechend der monatlich zur Verfügung stehenden Urlaubstage genommen werden. 


  • 10. Kann ich mir meinen Urlaub für das nächste Jahr aufsparen?

    Sie müssen Ihren Urlaub zwischen Januar und Dezember des jeweiligen Jahres nehmen. Es kann aber aufgrund von dringenden betrieblichen Gründen oder auch persönlichen Gründen Ihrerseits dazu kommen, dass Sie nicht Ihren vollen Urlaubsanspruch in einem Kalenderjahr wahrnehmen. Dann können Urlaubstage in das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Die Übertragung von Urlaub ins nächste Jahr muss jedoch beantragt und von Ihrem Arbeitgeber bestätigt werden. Bewahren Sie entsprechende Dokumente sorgfältig für Ihre Unterlagen auf. 


    Im Fall der Übertragung von Urlaub ins nächste Kalenderjahr müssen die mitgenommenen Urlaubstage in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Haben Sie bis zum Stichtag vom 31. März Ihren Resturlaub aus dem vorherigen Jahr nicht genommen, so verfällt der Urlaub.   


    § 7 Abs. 3 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs Bundesurlaubsgesetz  

    Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. […]


  • 11. Kann mein Urlaubsanspruch verfallen?

    Ihr jährlicher Urlaubsanspruch kann nicht verfallen. Wird Ihr Urlaubsanspruch nicht im Kalenderjahr wahrgenommen und Sie nehmen in das nächste Kalenderjahr genehmigten Resturlaub  mit, so müssen Sie bis zum Stichtag vom 31. März Ihren Resturlaub aus dem vorherigen Jahr antreten, sonst verfällt der Urlaub. (siehe Urlaub: 10. Kann ich mir meinen Urlaub für das nächste Jahr aufsparen?


    § 7 Abs. 3 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs Bundesurlaubsgesetz 

    (3) Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. […]


  • 12. Urlaubssperren, Betriebsurlaub und Urlaubsplan: Wie kann ich mitbestimmen?

    Der Betriebsrat darf mitbestimmen, wenn der Arbeitgeber Urlaubsgrundsätze erlässt und den Urlaubsplan erstellt. 


    Urlaubsgrundsätze sind beispielsweise Urlaubssperren für bestimmte Zeiträume, in denen mit besonders hohem Arbeitsaufwand zu rechnen ist oder auch Betriebsurlaub. Ebenso fallen Regeln der Urlaubsnahme unter die sogenannten Urlaubgrundsätze. Ein solche Regel wäre zum Beispiel, dass Eltern bevorzugt in den Schulferien Ihrer Kinder Urlaub nehmen können. 


    Der Urlaubsplan ist ein Plan, der die Urlaubszeiten der Mitarbeiter:innen für das Urlaubsjahr erfasst.

     

    Wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitsgeber nicht auf einen Urlaubszeitraum einigen können, darf der Betriebsrat mitbestimmen. 


    § 87 Abs. 1 Ziff. 5 Mitbestimmungsrechte Betriebsverfassungsgesetz 

    Der Betriebsrat hat […] mitzubestimmen: Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird.


  • 13. Ich bin noch keine 18 Jahre alt. Wieviel Urlaub steht mir zu?

    Ihnen steht unter 18 Jahren in einem Arbeitsverhältnis ein jährlicher Erholungsurlaub zu. Die Anzahl der Werktage ist hierbei abhängig von Ihrem Alter. Sie erhalten 30 Tage Urlaub, wenn Sie zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 16 Jahre alt sind. 27 Tage sind es entsprechend, wenn Sie noch keine 17 Jahre alt sind und 25 Tage, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind zu Beginn des Kalenderjahres. Tarifliche Einigungen beinhalten oftmals einen höheren Urlaubsanspruch. 


    §19 Abs. 1 und 2 Ziff. 1-3 Jugendarbeitsschutzgesetz

    (1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.


    (2) Der Urlaub beträgt jährlich 

    1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,
    2. mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,
    3. mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.

  • 14. Ich habe einen Nachweis für eine Schwerbehinderung. Wie viel Urlaub steht mir zu?

    Ihnen steht in diesem Fall zusätzlicher, bezahlter Erholungsurlaub von fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu. Der Zusatzurlaub wird auf den vertraglich vereinbarten Urlaub angerechnet. Der Urlaubsanspruch ist gemäß Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit umzurechnen. (siehe Urlaub: 4. Ich arbeite in Teilzeit / im Minijob. Wie berechnet sich mein Urlaub?


    § 208 Abs. 1 Zusatzurlaub Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

    Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Soweit tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen für schwerbehinderte Menschen einen längeren Zusatzurlaub vorsehen, bleiben sie unberührt. 


LOHN UND KRANKHEIT IM URLAUB

  • 15. Wie viel Lohn steht mir während meines Urlaubs zu?

    Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung während Ihres Urlaubs. Sollten Sie kein regelmäßiges Gehalt haben, berechnet sich Ihr Urlaubsentgelt basierend auf Ihrem Lohn der letzten dreizehn Wochen vor Beginn Ihres Urlaubs. 


    Falls Sie innerhalb der letzten dreizehn Wochen vor Ihrem Urlaub einen höheren Verdienst als sonst üblich hatten, ist von diesem erhöhten Verdienst als Berechnungsgrundlage auszugehen. Falls hingegen Ihr Verdienst geringer ausfiel als sonst, bspw. aufgrund von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder anderen unverschuldeten Versäumnissen, bleiben diese für die Berechnung Ihres Urlaubsentgelts außer Betracht. 


    § 11 Abs. 1 Urlaubsentgelt Bundesurlaubsgesetz 

    (1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. […]


  • 16. Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld?

    Es ist grundsätzlich zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld zu unterscheiden. Urlaubsentgelt meint den Lohn, den Sie während Ihres Urlaubs weiterhin beziehen und der sich aus dem Bundesurlaubsgesetz rechtlich ableiten lässt. (siehe Urlaub: 15. Wie viel Lohn steht mir während meines Urlaubs zu?)


    Urlaubsgeld hingegen meint eine zum Beispiel tariflich vereinbarte Zusatzzahlung. Urlaubsgeld lässt sich gegebenenfalls aus einem Tarif- oder Ihrem Arbeitsvertrag ableiten. 

  • 17. Ich bekomme Sachbezüge. Erhalte ich diese auch im Urlaub?

    Bezahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen über Ihren Lohn Sachbezüge, wie beispielweise Essen, und werden diese Sachbezüge von Ihnen während Ihres Urlaubs nicht in Anspruch genommen, dann muss Ihr Arbeitgeber Ihnen diese Sachbezüge in bar abgelten.   


    § 11 Abs. 1 Urlaubsentgelt Bundesurlaubsgesetz  

    […] Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.


  • 18. Wann bekomme ich meinen Urlaubslohn?

    Ihr Urlaubslohn muss vor Beginn Ihres Urlaubs ausgezahlt werden. 


    § 11 Abs. 2 Urlaubsentgelt Bundesurlaubsgesetz  

    Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.


  • 19. Kann ich mir meinen Urlaub ausbezahlen lassen?

    Urlaub muss grundsätzlich als Freizeit gewährt werden. Sie können sich ihren Urlaub also nicht ausbezahlen lassen, außer er kann aufgrund von Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden.


    Die Berechnung des Lohns ist dann wie beim Urlaubsentgelt zu berechnen. (siehe Urlaub: 15. Wie viel Lohn steht mir während meines Urlaubs zu?)


    § 7 Abs. 3-4 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs Bundesurlaubsgesetz  

    (3) Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. […]

    (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.


  • 20. Ich bin im Urlaub krank geworden. Ist mein Urlaub jetzt weg?

    Sie haben Urlaub und werden krank. In diesem Fall müssen Sie sich unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden (siehe Arbeitszeit: 15. Ich bin krank. Was muss ich tun?). Das heißt Sie müssen am ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit informieren, auch aus dem Ausland.


    Ihre Krankheitstage werden dann als solche vermerkt und Sie haben erneut Anspruch auf die Urlaubstage, die Sie aufgrund von Krankheit nicht nehmen konnten. 


    § 9 Erkrankung während des Urlaubs Bundesurlaubsgesetz

    Erkrankt ein Arbeitsnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.


    § 5 Abs. 2 Anzeige- und Nachweispflichten Entgeltfortzahlungsgesetz   

    Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, verpflichtet, auch dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angezeigt, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, der gesetzlichen Krankenkasse die voraussichtliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. […]


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